Verbot des Entfachens von Feuer an Grillhütten

Ab dem 19.06.2023 gilt in Hohenahr dass u. a. an Grillhütten das Grillen und offenen Feuer verboten ist. Offenes Feuer umfasst auch das Entzünden von Grills jedweder Art, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für z. B. Wasserpfeifen u. ä. sowie alle Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen.

Hierzu gehört z. B. auch das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, brennenden Streichhölzern, Entsorgen von Asche, Tabakresten etc., welches geeignet ist, Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- oder Kohlegrills.

Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Hohenahr ist vom 19.06. bis 31.08.2023 gültig und zu beachten!

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